Mitgliedschaft

Sie haben zwei Möglichkeiten unserem Gliedverein beizutreten:
1. Ordentliche Mitgliedschaft: Die ordentliche Mitgliedschaft erfordert den Fachtitel "eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin / eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut" oder den Facharzttitel FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre Vollzeit als PsychotherapeutIn im Bereich Kinder und Jugendliche gearbeitet haben.
2. Studentische Mitgliedschaft: Die Bedingungen werden aktuell noch ausgearbeitet.
- Bestätigung Hochschule- oder Universitätsabschluss und Bestätigung Psychotherapieausbildung
- Bestätigung Titel Psychotherapie (wenn vorhanden) ASP, FSP, SBAP oder FMH
- Bestätigung Erfahrung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Siehe Statuten 4.5.1. und 4.5.2)

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Vernetzung und Begegnung mit Berufkolleg*innen
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Berufspolitische Interessenvertretung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
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Möglichkeit, Fortbildungsanliegen einzubringen und allenfalls mitzugestalten
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Bei einem Jahresbeitrag von Fr 80.- erhalten unsere Mitglieder bei Fortbildungsveranstaltungen von SKP/KJF eine Preisreduktion von ca 15%
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Die FSP-Sektion der SPK ist als FSP-Gliedverband anerkannt
Die Anmeldung läuft über das Online-Anmeldeformular der FSP. Dort kann die Mitgliedschaft in der SPK und der FSP sowie der Fachtitel «Fachpsychologe/-in für Psychotherapie FSP» beantragt werden. Bei einer bereits aktiven FSP-Mitgliedschaft ist das Formular ebenfalls auszufüllen.
Der Beitrittsantrag und die entsprechenden Unterlagen gehen zuerst ans Sekretariat der SPK. Sie werden geprüft und dann der FSP eingereicht. Nach Vorliegen der Aufnahmebestätigung der FSP ist die Mitgliedschaft bei der SPK definitiv.