Mitgliedschaft
Sie haben drei Möglichkeiten unserem Gliedverein beizutreten:
1. Ordentliche Mitgliedschaft: Die ordentliche Mitgliedschaft erfordert den Fachtitel "eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin / eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut" oder den Facharzttitel FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwei Jahre Vollzeit als PsychotherapeutIn im Bereich Kinder und Jugendliche gearbeitet haben.
2. Studentische Mitgliedschaft: Die Bedingungen werden aktuell noch ausgearbeitet.
Wir benötigen für die Anmeldung
- Weiterbildungs- und Berufslebenslauf
- Bestätigung Hochschule- oder Universitätsabschluss und Bestätigung Psychotherapieausbildung
- Bestätigung Titel Psychotherapie (wenn vorhanden) ASP, FSP, SBAP oder FMH
- Bestätigung Erfahrung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Siehe Statuten 4.5.1. und 4.5.2)
- Bestätigung Hochschule- oder Universitätsabschluss und Bestätigung Psychotherapieausbildung
- Bestätigung Titel Psychotherapie (wenn vorhanden) ASP, FSP, SBAP oder FMH
- Bestätigung Erfahrung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Siehe Statuten 4.5.1. und 4.5.2)
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Vernetzung und Begegnung mit Berufkolleg*innen
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Berufspolitische Interessenvertretung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
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Möglichkeit, Fortbildungsanliegen einzubringen und allenfalls mitzugestalten
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Bei einem Jahresbeitrag von Fr 80.- erhalten unsere Mitglieder bei Fortbildungsveranstaltungen von SKP/KJF eine Preisreduktion von ca 15%
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Die FSP-Sektion der SPK ist als FSP-Gliedverband anerkannt
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